Entgelttransparenzrichtlinie 2026 – Umsetzungspflichten für Arbeitgeber
Whitepaper
Vergütungscompliance 2026: Transparenz, Berichtswesen und Beweislastumkehr
Die EUPTD und die Neugestaltung der Vergütungsgovernance: Strategische Anpassung und Sanktionsvermeidung bis 2026.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EUPTD, 2023/970/EU) muss von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die weitere Durchsetzung der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit und die Schließung des Gender Pay Gap. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt voraussichtlich über eine umfassende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG). Die EUPTD geht inhaltlich deutlich über die aktuelle Rechtslage hinaus und verlangt die Etablierung eines objektiven, geschlechtsneutralen und nachvollziehbaren Vergütungssystems. Zu den weitreichenden Pflichten gehören die proaktive Offenlegung des Einstiegsgehalts oder der Gehaltsspanne im Recruiting und die Erweiterung des individuellen Auskunftsanspruchs auf alle Beschäftigten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden unterliegen zudem künftig einer regelmäßigen Berichtspflicht über das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Bei Verstößen drohen die (erstmalige) Einführung abschreckender Sanktionen sowie die Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer. Eine frühzeitige, strategische Vorbereitung ist unumgänglich, um erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken zu minimieren.
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